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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Annahme und Lagerung von Briefen, Päckchen, Paketen, Speditionsgut, etc. durch die Firma Swiss Paket

1. Geltungsbereich / Vertragsgrundlagen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) regeln die vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Swiss Paket und ihren Kunden (im Folgenden Auftraggeber). Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die von Swiss Paket für ihre Auftraggeber erbringt bzw. besorgt. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der AGB, die in der Geschäftsstelle von Swiss Paket aufliegt und jedem Kunde per E-Mail zugestellt wird.
  2. Das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zu diesen AGB zustande. Im Einzelfall abweichende Regelungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Der Vertrag kommt durch den schriftlichen Auftrag des Auftraggebers und die anschließende Annahme durch Swiss Paket zu Stande.
  3. Leistungen / Preise: Es gilt die jeweils letztgültige, aktuelle Fassung der Preis- und Leistungsübersicht. Entgegenstehenden AGB des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.
  4. Ergänzend gelten die jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung von Sendungen.
  5. Im Übrigen gelten die Vorschriften des § 407 ff. HGB (Frachtgeschäft) ergänzend.
  6. Es wird darauf hingewiesen, dass Swiss Paket ausschließlich als Lieferadresse fungiert, in keinem Fall jedoch als Rechnungsadresse. Es ist ausdrücklich untersagt die Firma Swiss Paket und deren Geschäftsanschrift als Rechnungsadresse anzugeben. Ebenfalls darf keine der E-Mail-Adressen von Swiss Paket als Korrespondenzadresse für Dritte weiter- bzw. angegeben werden. Swiss Paket übernimmt weder die Weiterleitung von Nachrichten, welche an Kunden geschickt werden (Post/Fax/E-Mail/SMS) noch werden diverse Abklärungen mit betriebsfremden Versendern getätigt. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung zieht die Sperrung der Kundennummer nach sich. Ihre Swiss Paket Lieferadresse ist nicht Ihr Wohnsitz sondern lediglich eine Abholadresse für unsere Kunden.

2. Leistungsbeschreibung

  1. In Zusammenarbeit mit den angeschlossenen Systempartnern übernimmt Swiss Paket die Annahme und die Lagerung von Sendungen im Auftrag und im Namen des Auftraggebers. Dieser Auftrag liegt Swiss Paket in Verbindung mit der Anmeldung des Auftraggebers auf SwissPaket.ch, als Annahme-Vollmacht schriftlich vor.
  2. Der Auftraggeber beauftragt Swiss Paket in seinem Namen, Sendungen von Zustellern (Lieferanten), die an c/o Name Swiss Paket des Auftraggebers adressierten Sendungen anzunehmen und zu lagern.
  3. Der Kunde weist sich vor der Abholung durch seinen Ausweis, Pass oder durch Identitätskarte und durch Nennung seiner Kundennummer aus. Es kann eine Vollmacht für weitere Personen ausgestellt werden, hierfür ist das Formular „Vollmacht“ auf www.swiss-Paket.ch im Kundenbereich zu verwenden.
  4. Die Preise für den Lieferadress- oder Depot-Service sind bei Abholung Bar (Euro oder CHF) oder per Kartenzahlung (EC oder Kreditkarte) zu entrichten. Bitte beachten Sie, dass nicht alle EC und/oder Kreditkarten akzeptiert werden.
  5. Aktuelle Preise können der Webseite www.swiss-Paket.ch eingesehen oder in den Filialen eingesehen werden. Mit Anmeldung akzeptieren Sie diese. Es fallen für alle gelagerten Pakete unsere Gebühren an, dies gilt auch für Paketdienstleister die ggf. eine kostenlose Abholung anbieten!

3. Vertragsverhältnis

  1. Der Auftrag gilt mit der Übergabe der eingelagerten Sendung an den c/o Empfänger, oder eines Bevollmächtigten als durchgeführt.
  2. Swiss Paket behält sich vor, einen Auftrag zur Annahme und Lagerung jederzeit und ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
  3. Swiss Paket ist berechtigt, nach Übernahme einer Sendung vom jeweiligen Zusteller (Lieferanten), vom Auftraggeber zur Feststellung, ob es sich um bedingungsgerechte Sendungen handelt, Auskunft über den Inhalt der Sendung(en) zu verlangen. Verweigert der Auftraggeber die Auskunft, oder ist die Auskunft nicht rechtzeitig einholbar, so ist Swiss Paket, sofern Anlass zur Vermutung besteht, dass es sich nicht um eine bedingungsgerechte Sendung handelt, insbesondere um Sendungen, die gegen dieser ABG verstoßen, berechtigt, diese Sendungen zu öffnen und auf ihren Inhalt zu untersuchen.
  4. Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber ist nach Anlieferung und Annahme der an ihn adressierten Sendung an Swiss Paket ausgeschlossen.

4. Bedingungsgerechte Sendungen

  1. Die Firma Swiss Paket übernimmt und lagert alle Sendungen, für die ausdrücklich ein schriftlicher Auftrag mit Annahmevollmacht vorliegt (Anmeldung), die der jeweils gültigen Preis- und Leistungsübersicht sowie den gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung genügen. Eine Ausnahme stellt die erste Zustellung eines Paketes dar (bei Neukunden), für die eine schriftliche Vollmacht (Anmeldung) erst bei Erstbesuch des Kunden vorbereitet und unterzeichnet werden kann.

5. Versicherung

  1. Für die Beschaffenheit oder den Inhalt der an Swiss Paket gelieferten und von Mitarbeitern von Swiss Paket übernommenen Sendungen wird von Swiss Paket nicht gehaftet.
  2. Swiss Paket haftet nicht für Folgeschäden und Folgekosten wie z.B. rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, entgangene Gewinne oder Umsatzverluste, Aufwendungen bei Ersatzvornahmen sowie Schäden, die durch Verzögerung bei der Abfertigung entstehen. Die Haftung für andere als Güterschäden ist der Höhe nach je Schadensfall begrenzt auf das Dreifache des Lagerentgeltes, welches für die betreffende Sendung berechnet wurde.
  3. Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen durch den Empfänger ohne Einwilligung von Swiss Paket ist ausgeschlossen.

6. Anmeldung von Ansprüchen / Verjährung / nicht identifizierbare Sendungen

    In der Regel werden von Swiss Paket keine Sendungen mit offensichtlicher Beschädigung ohne nachweisliche Schadensscannung angenommen. Die Abklärung von Schadensfällen, welche angelieferte Sendungen betreffen, fällt nicht in den Aufgabenbereich von Swiss Paket und muss mit dem jeweiligen Versender bzw. dem beauftragten Lieferanten abgewickelt werden. Swiss Paket erklärt sich bereit, sofern ein Dokumentationsgerät vor Ort zur Hand ist, Fotos von der beschädigten Ware zu machen und diese dem Kunden zur Verfügung zu stellen.
  1. Alle Schäden müssen, auch wenn äußerlich nicht erkennbar, umgehend der Firma Swiss Paket im Betriebsbereich gemeldet und schriftlich protokolliert werden.
  2. Der Versicherungsschutz besteht ab der schriftlich bestätigten Annahme der Sendung bei Anlieferung durch einen Mitarbeiter von Swiss Paket und erlischt, sobald die Sendungen das Swiss Paket Betriebsgebäude verlässt bzw. nach schriftlicher Übernahmebestätigung des Abholers.
  3. Alle nicht geltend gemachten Ansprüche gegen Swiss Paket verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Übergabe der Sendung an den Auftraggeber oder dessen bevollmächtigten Vertreter.
  4. Kann eine Sendung keinem Auftraggeber zugeordnet werden, so wird Swiss Paket mit den ihr zur Verfügung stehenden logistischen Mitteln versuchen, den Auftraggeber auszuforschen. Hier kann auch ein Öffnen des Pakets notwendig sein, um ggf. Dokumente mit der Kundennummer oder dem Namen des Empfängers zu ermitteln. Gelingt die Ausforschung nicht, so wird diese Sendung für die Dauer von 2 Wochen gelagert. Nach Ablauf der zweiwöchigen Lagerfrist wird die Sendung an den Absender retourniert. Bei entstehenden Kosten für die Rücksendung ist Swiss Paket berechtigt, das Paket auf Kosten des Absenders zu retournieren.
  5. Wird die allgemeine Lagerdauer von 2 Monaten überschritten und liegt kein Auftrag für die Verlängerung der Lagerdauer vor, so gilt die Rücksenderegelung wie unter Punkt 6.4 beschrieben.

7. Sendungsannahme / Nachnahme- und Unfrei-Sendungen / Annahmeverweigerung

    Grundsätzlich werden weder schriftliche noch mündliche Mitteilungen oder Vereinbarungen bezüglich der Annahme von „UNFREI“-Sendungen berücksichtigt! Diese Pakete werden Annahme verweigert. Auch Nachnahmesendungen (auch Sendungen mit Zollgebühren) werden nicht angenommen!
  1. Folgende Sendungen / Lieferungen dürfen nicht an Swiss Paket gesendet werden:
    1. Sendungen, deren Lagerung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt, deren Lagerung nationalen Gefahrengutvorschriften unterliegt, und deren Lagerung mit besonderen Auflagen verbunden ist.
    2. Sendungen mit unzureichender Verpackung, insbesondere mit flüssigem Inhalt, soweit dieser nicht bruchsicher und gegen Auslaufen geschützt ist.
    3. Sendungen mit verderblichen oder schadensgeneigten Gütern, die vor Hitze oder Kälteeinwirkung besonders zu schützen sind.
    4. Sendungen, die lebende Tiere sowie Teile oder sterbliche Überreste von Tieren oder Menschen enthalten.
    5. Ist Gefahr im Verzug, veranlasst durch eine an uns gelieferte Sendung, ist Swiss Paket berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen, welche die Gefahr abwenden oder verringern können.
  2. Anlieferungen von DHL erfolgen per elektronische Liste an uns. Hier kann es vorkommen, dass Sendungen von DHL im Sendungsverlauf als „Ausgeliefert“ markiert werden, obwohl diese tatsächlich nicht bei uns eingetroffen sind. Bei solchen Paketen benötigen wir Ihre Rückmeldung, wir reklamieren diese Pakete dann bei DHL. Bitte beachten Sie, dass DHL hier haftbar ist und wir keinerlei Ausgleichszahlungen vornehmen können, es sei denn, DHL erstattet den Verlust auf unser Konto anstatt auf das Konto des Absenders.

8. Mail und Empfangsbenachrichtigung

    Die Kunden von Swiss Paket werden per Email über den Eingang einer an sie adressierten Sendung informiert, sobald diese in das System aufgenommen wurde. Swiss Paket behält sich eine Zeitspanne von mindestens 6 Stunden zwischen Eintreffen einer Sendung und Ausgang der E-Mail vor.
  1. Swiss Paket übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Zustellung an die angegebenen E-Mail-Adressen, ebenfalls werden keine Rückzahlungen bzw. Gutschriften aufgrund angeblicher „Nichtzustellung“ einer oder mehrerer Benachrichtigungen getätigt.
  2. E-Mail-Benachrichtigungen werden ausschließlich an die bekanntgegebene Adresse versendet. Um eine Zustellung zu ermöglichen, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass sich die E-Mail-Adresse, von der die Benachrichtigungen automatisch generiert und versendet werden, auf der Liste der „sicheren Absender“ befindet.
  3. Änderungen betreffend die Umstellung einer Benachrichtigungsform, Änderung von E-Mail-Adressen sowie allen weiteren Kundendaten, können nur in Eigenverantwortung vom Kunden selbst oder bei Vorliegen eines schriftlichen Auftrags des Kunden von einem Mitarbeiter Swiss Paket getätigt werden.
  4. Alle E-Mail-Nachrichten von Swiss Paket sowie sämtliche angehängte Dateien werden in nicht gesicherter Form übermittelt und enthalten vertrauliche Informationen, die ausschließlich für den Adressaten bestimmt sind. Swiss Paket übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße, vollständige und verzögerungsfreie Übertragung dieser Nachricht. Jedweder Gebrauch durch Dritte ist verboten. Sollten Sie eine Nachricht irrtümlich erhalten, sind Sie verpflichtet, den Absender zu verständigen und diese Nachricht sowie sämtliche Anhänge vollständig aus Ihrem System zu löschen.

9. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform

10. Teilwirksamkeit / Gerichtsstand

  1. Salvatorische Klausel: Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe kommt.
  2. Gerichtsstand ist Waldshut. Stand: 01.09.2017.